Rechtsprechung
VG Würzburg, 06.08.2007 - W 5 S 07.851 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,71477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Regensburg, 21.01.2020 - RN 6 K 19.1053
Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Tätigkeiten in Form von …
Die Wiedereinsetzung nach Art. 32 BayVwVfG scheidet aus, weil die vom Kläger einzuhaltende Frist keine gesetzliche, sondern eine von einer Behörde gesetzte Frist darstellt (VG Würzburg, B.v. 6.8.2007 - 5 S 07.851 - BeckRS 2009, 30306; BayVGH, B.v. 19.5.1999 - B 97.1548 - BayVBl. 2000, 20). - VG München, 10.11.2016 - M 9 SN 16.4238
Nachbarantrag gegen Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung
Auch im Übrigen ist der Antrag zulässig, insbesondere ist er statthaft - auch im Falle der hier vorliegenden Verlängerung einer bereits erteilten Baugenehmigung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung, da auch diese die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens im Sinne von § 212a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) darstellt (vgl. z. B. VG Würzburg, B.v. 6.8.2007 - W 5 S 07.851 - juris Rn. 26).